Prüfungsablauf Fahrschule PolenAblauf der theoretischen PrüfungDie theoretische Prüfung dauert insgesamt ca. 45 – 60 Minuten. Zunächst erfolgt die Überprüfung Ihrer Personalien. Je nach Anzahl der Prüfungsteilnehmer nimmt das ca. 10 - 15 Minuten in Anspruch. Im Anschluss an die Überprüfung der Personalien, werden Ihnen die Prüfungsregeln erklärt. Der amtlich zugelassene Übersetzer, ist selbstverständlich bereits jetzt anwesend und übersetzt Ihnen die Prüfungsregeln und alle sonstigen prüfungsrelevanten Aspekte. In Polen läuft die theoretische Prüfung voll elektronisch ab, d.h. Sie füllen keine Fragebögen aus, sondern Sie beantworten die Prüfungsfragen am Computer. Einhergehend damit wird Ihnen ein Platz an einem Computer zugewiesen. Danach müssen Sie 5 Testfragen beantworten. Sie werden dadurch mit dem Computer vertraut und es wird überprüft, ob die Computer auch technisch OK sind, d.h. ob sie einwandfrei funktionieren. Der Dolmetscher ist bis zu dem Zeitpunkt anwesend. Dann erfolgt die Scharfschaltung der Prüfungsfragen. Die Prüfungsfragen liegen natürlich in deutscher Sprache vor. Der Dolmetscher muss nun ca. 5 Meter zur Seite treten, ist aber noch im Raum. Die Beantwortung der einzelnen Fragen unterliegt dem Multiple-Choice-Prinzip, wobei Sie die Wahl zwischen jeweils 3 Antworten - A B oder C – haben. (Schauen Sie sich auf unserer Website bitte den Menüpunkt “Theorie zum ÜBEN!!!“ an. Genauso läuft’s ab.) Für die Beantwortung der 18 Fragen, stehen Ihnen 25 Minuten zur Verfügung. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, geben Sie dem Prüfer Bescheid. Der polnische Prüfer schaut sofort nach, wie viele Fragen Sie richtig beantwortet haben. Mit mindestens 16 richtig beantworteten Fragen, haben Sie die theoretische Prüfung bestanden. Mit bestandener theoretischer Prüfung, folgt die praktische Prüfung. Ablauf der praktischen Prüfung Mit bestandener theoretischer Prüfung können Sie locker und selbstbewusst in die praktische Fahrprüfung gehen. Zu Beginn der Prüfung steigen Sie ins Prüfungsauto ein. Der Prüfer sitzt auf der Beifahrerseite, der Dolmetscher auf der Rückbank. Der Prüfer erklärt Ihnen die Regeln der praktischen Prüfung. Der Dolmetscher übersetzt wieder. Sollten Sie einmal etwas nicht sofort verstanden haben, fragen Sie bitte sofort nach. Prüfer und Dolmetscher nehmen sich die Zeit Ihnen alles verständlich zu erklären. Die vollständige praktische Prüfung wird auf einer DVD aufgezeichnet. Hierfür sind am Prüfungsauto 6 Kameras angebracht, welche z.B. die Straßenbeschilderung aber auch die Armaturen (z.B. Geschwindigkeit), etc. aufzeichnen. Außerdem ist im Fahrzeug ein Mikrofon installiert, worüber die Anweisungen des Prüfers aber auch Ihre Fragen und die Übersetzungen des Dolmetschers aufgezeichnet werden. All das soll potenzielle Bestechungen der Prüfer aber auch Fehlbeurteilungen ihrer praktischen Prüfungsleistungen verhindern. Dann folgt 1. Teil der praktischen Prüfung. Dieser findet auf dem Prüfungsplatz statt. Folgende Aufgaben warten auf Sie: Sie erklären dem Prüfer relevante Funktionen des Prüfungsautos. Dazu gehören u.a. das Licht, Ölmessstab, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschanlage, etc. Beim Prüfungsauto handelt es sich im Übrigen um dasselbe Modell, wie beim Fahrschulauto. Vergessen Sie nicht die Einstellungen des Prüfungsfahrzeuges, wie Fahrersitz, Innen- und Außenspiegel, Licht-Pflicht in Polen, etc. zu überprüfen. Dann müssen Sie auf dem Prüfungsplatz die unterschiedlichsten Aufgaben absolvieren: 180° Wenden Im 90°-Winkel rückwärts Einparken Im 45°-Winkel schräg Einparken Rückwärts parallel Einparken Bergauf Anfahren mit Gebrauch der Handbremse. Diese wird an einer auf dem Prüfungsplatz aufgestellten Rampe simuliert. Im Anschluss daran folgt der 2. Teil der praktischen Fahrprüfung, die Fahrt durch die Stadt. Diese dauert ca. 40 Minuten. Nach bestandener praktischer Prüfung erfolgt noch eine kurze Belehrung durch den Prüfer, sollten Sie evtl. leichtere Fehler während der Prüfungsfahrt gemacht haben. Bei groben Fehlern ist die Fahrt, genau, wie in Deutschland, sofort zu Ende. Zu den groben Fehlern gehören natürlich Stoppschilder oder rote Ampeln überfahren, Vorfahrt missachten, Gefährdung von Passanten, etc. Der Prüfer bittet Sie dann auf dem Rücksitz Platz zu nehmen und fährt das Fahrzeug zurück zum Prüfungshof. Siehe auch hier: verkehrsrechtsforum.de |
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MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
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11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
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Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
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Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis