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Notwendige Dokumente
Ihre Daten und Dokumente bilden eine wesentliche Grundlage für den Erwerb Ihres EU Führerscheins in Polen bzw. Tschechien und dienen zur Vorlage bei den zuständigen Führerschein-Behörden. Die Inhalte werden vertraulich behandelt. Nach Abschluss aller Behördengänge, händigt Ihnen die jeweilige Fahrschule Ihre Dokumente selbstverständlich wieder persönlich aus.
Europäische Kranversicherungskarte mit DE-Kennzeichen Um den EU Führerschein in Polen oder Tschechien erwerben zu können, muss unbedingt das DE-Kennzeichen auf Ihrer Krankenversicherungskarte abgebildet sein. Sollte Ihrer Karte diese Kennzeichnung nicht aufweisen, besorgen Sie sich bitte eine schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenversicherung, dass Ihre Karte europaweiten Versicherungsschutz für Sie beinhaltet. Private Krankenversicherungen werden von den Führerschein-Behörden nicht anerkannt. In diesem Fall, genau wie in dem Fall, wenn Sie überhaupt keine Krankenversicherung haben, hilft Ihnen die Fahrschule gerne und erledigt für Sie die notwendigen Formalitäten (Aufpreis einmalig 130 €).
EU Führerschein Polen - Tschechien, KrankenversichertenkartePassfoto 3 x Die erforderlichen Fotos für Ihren EU Führerschein müssen unbedingt in Polen bzw. Tschechien gemacht werden, da die örtlichen Fotografen die Anforderungen der dortigen Verkehrsbehörden kennen. Also sparen Sie sich bitte das Geld für in Deutschland anfertigte Führerschein-Fotos. In der Regel werden diese von den lokalen Führerschein-Behörden nicht anerkannt. Personalausweis oder Reisepass Für den Erwerb des polnischen oder tschechischen EU Führerscheins muss die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises oder Reisepasses min. 6 Monate betragen. EC-Karte oder normale Bankkarte Da Sie für 185 Tage einen Wohnsitz in Polen oder Tschechien haben, dient die EC- oder Bankkarte für den Zeitraum des Führerscheinerwerbs in Polen bzw. Tschechien als Nachweis für die Behörden, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können und nicht den dortigen Sozialsystemen zur Last fallen. Falls vorhanden, bringen Sie Ihren gültigen Führerschein mit Beispiel: Sollten Sie einen gültigen deutschen Führerschein besitzen und möchten Sie z.B. die Klasse C (LKW) in Polen oder Tschechien erwerben, wird Ihr deutscher Führerschein von den polnischen bzw. tschechischen Behörden einbehalten. Im Anschluss daran erhalten Sie für Ihren deutschen Führerschein einen polnischen oder tschechischen EU-Führerschein der Klassen B (PKW) + C (LKW). Ihr in Polen bzw. Tschechien einbehaltener, deutscher Führerschein wird von den dortigen Behörden nach Deutschland an Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt gesandt. Siehe auch hier: Ablauf und Preise in Polen Siehe auch hier: Ablauf und Preise in Tschechien |
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MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
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11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
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Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
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Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis

