Hinweis von eurolappen zu wichtigen Urteilen und Grundlagen des EU FührerscheinsDie wichtigsten Urteile und mehr finden Sie auf unserer Website z.B. - bei den News, hier ist u.a. der Link zur deutschen Fahrerlaubnis-VO dargestellt. - in den Beiträgen von Eurolappen Aktuell - direkt auf der Startseite - unter dem Menüpunkt EuGH-Rechtssprechung Unter dem Menüpunkt EuGH-Rechtssprechung sind die Urteile relevanter EuGH- Verfahren dargestellt Unter dem Menüpunkt EuGH-Rechtssprechung finden Sie die Urteile zu den Verfahren EuGH Urteil Weber EuGH Urteil Wiedemann - Funk EuGH Urteil Kremer EuGH Urteil Halbritter EuGH Urteil Kapper Außerdem ist dort der Link zur 3. EU Führerscheinrichtlinie dargestellt. Siehe auch hier: Impressum - Kontakt Siehe auch hier: Ablauf und Preise in Polen Siehe auch hier: Ablauf und Preise in Tschechien |
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MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
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11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
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Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
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Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis

