Häufig gestellte Fragen zum EU Führerschein
Wann darf ich mit meinem polnischen/tschechischen EU Führerschein fahren?
Antwort: Sie dürfen fahren, sobald Sie den Führerschein in den Händen halten. Darf mir ein deutscher Polizist oder ein deutsches Gericht den polnischen/tschechischen EU-Führerschein grundlos wieder entziehen? Antwort: Nein, der polnische/tschechische EU-Führerschein besitzt europaweit Gültigkeit (siehe auch EuGH-Rechtssprechung). Wie viele Theorie-Fragen beinhaltet die polnische/tschechische Prüfung? Antwort: Es sind weniger als in Deutschland. Insgesamt sind es ca. 500 Fragen. Wie sind die Erfolgsquote der Fahrschulen? Antwort: 95% bestehen die Prüfungen beim ersten mal. Gibt es in Polen/Tschechien eine MPU oder etwas Vergleichbares? Antwort: Eine MPU Pflicht besteht in beiden Ländern nicht. Wir bieten jedoch eine MPU (PL und CZ) auf freiwilliger Basis an. Unabhängig davon wird in beiden Ländern eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. Dazu gehört ein Sehtest, Zuckertest und allgemeine Fragen zu möglichen Erkrankungen. Ist der Dolmetscher staatlich vereidigt? Antwort: Ja, ein staatlich vereidigter Dolmetscher ist bei beiden Prüfungen anwesend. Ist die Theorie Prüfung auf polnisch//tschechisch oder auf deutsch? Antwort: Bei der theoretischen Prüfung ist der staatlich vereidigte Dolmetscher anwesend und liest Ihnen die Fragen vor. Bekomme ich die Theorieunterlagen mit nach Hause? Antwort: Ja, Sie bekommen die Theorieunterlagen bei Ihrer ersten Anreise natürlich auf deutsch übersetzt mit nach Hause. Bekomme ich einen neuen EU Führerschein im Scheckkarten-Format? Antwort: Ja, er paßt bequem in Ihre Brieftasche oder in Ihre Geldbörse. Wie lange ist der polnische/tschechische EU Führerschein gültig? Antwort: Der polnische/tschechische EU Führerschein ist unbegrenzt gültig. Muss ich den polnischen//tschechischen EU Führerschein in Deutschland registrieren oder umschreiben lassen? Antwort: Nein, Sie müssen den polnischen/tschechischen EU Führerschein weder registrieren noch umschreiben. Siehe auch hier: Referenzen |
- News
- AdvoTV.com
- Kein Idiotentest
-
MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
-
11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
-
Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
-
Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis