Fahrschulausstattung PolenDie Fahrschulausstattung am Beispiel der Fahrschule Junior
Seit dem Jahr 2004 bildet die Fahrschule JUNIOR in allen gängigen Führerschein-Klassen aus. Die Fahrschule JUNIOR ist personell und fahrzeugtechnisch, wie folgt besetzt bzw. ausgestattet.
Im Team sind insgesamt 11 Fahrlehrer beschäftigt. Die Fahrlehrer sprechen durchgängig deutsch, sodass die Kommunikation reibungslos läuft. Der Fahrzeugbestand besteht aus: - 2 x Fiat Punto - 3 x Fiat Grande Punto - 1 x Golf 5 Automatik mit behindertengerechter Ausstattung - 1 x VW T5, dazu gehört ein Anhänger - 2 x LKW der Marke MAN - 2 x Motorrad der Marke Suzuki GN 125
Die Fahrschule JUNIOR ist eine polnische Fahrschule. Der Sitz der Fahrschule ist Slubice. Die Fahrschule bildet naturgemäß polnische Fahrschüler und Fahrschülerrinnen aus. Daneben hat sich die Fahrschule JUNIOR auch auf die Ausbildung deutscher Fahrschüler zum EU-Führerschein spezialisiert.
Die Leistungen der Fahrschule JUNIOR sehen in dem Punkt, wie folgt aus: Bei Ihrer ersten Anreise erhalten Sie die Theorie Unterlagen in deutscher Sprache Bei allen relevanten Terminen steht Ihnen ein staatlich vereidigter Dolmetscher zur Seite Mitarbeiter der Fahrschule JUNIOR erledigen mit Ihnen und für Sie alle erforderlichen Behördengänge Die Fahrschule beschäftigt neben deutschsprachigen Fahrlehrern auch 2 erfahrene, deutsche Mitarbeiter, die ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen während der für Sie erforderlichen Aufenthalte zur Verfügung stehen. Siehe auch hier: Häufig gestellte Fragen |
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MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
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11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
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Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
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Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis