EuGH Urteile Wiedemann-Funk - Rechtssachen C-329/06 und C-343/06EuGH-Urteile Wiedemann-Funk v. 26.06.2008 zum Thema EU Führerschein
In diesem Verfahren ging es um zwei Betroffene (Wiedemann und Funk), die jeweils in Tschechien einen “EU-Führerschein” erworben hatten. Beide waren offenbar so ungeschickt gewesen, gegenüber den tschechischen Behörden bzw. im Verfahren vor der deutschen Verwaltungsbehörde anzugeben/zuzugestehen, zur Zeit der Erteilung ihres tschechischen Führerscheins ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben.
Das Urteil des EuGH sagt eindeutig, dass Führerscheine ohne eine Meldeanschrift aus dem führerscheinausstellenden Land in Deutschland nicht akzeptiert werden müssen, wenn zuvor hierzulande eine Führerscheinversagung oder Eignungsmängel festgestellt wurden. Zum anderem sagt das Urteil klar aus, das die Voraussetzungen zum Führerscheinerwerb nur vom führerscheinausstellendem Land (z.B. Polen oder Tschechien) geprüft werden können. Sind die Voraussetzungen gegeben so darf dies nicht von einem anderen Land (in diesem Fall von Deutschland)in Zweifel gezogen werden. Wer ordnungsgemäß seinen Führerschein mit Wohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in einem anderem EU-Land erwirbt und dies auf dem Führerschein ersichtlich ist, und wenn sowohl die Gesetze als auch Verwaltungsvorschriften des führerscheinausstellenden Landes eingehalten wurden und wer sich nach Erhalt des Führerscheins nichts zu Schulden kommen lässt, dem darf der Führerschein nicht entzogen werden. Die Links zum EuGH Urteil Wiedemann-Funk und zum Gerichtshof der europäischen Union finden Sie nachfolgend unter den Punkten (20) und (11) Siehe auch hier: EuGH Urteil im Fall Kremer |
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MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
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11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
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Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
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Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis

