EuGH - Führerschein Urteil Kremer - Rechtssache C-340/05EuGH-Urteil Kremer v. 28.09.2006 zum Thema EU Führerschein
Im Kampf gegen den europäischen Führerschein-Tourismus hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine dritte Niederlage einstecken müssen.
Am 28. September entschied der EuGH erneut, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbener Führerschein ohne Bedingungen anerkannt werden muss. Hintergrund des Urteils ist ein Strafverfahren am Oberlandesgericht München gegen Stefan Kremer wegen Fahrens ohne Führerschein. Kremer wurde bereits vor zehn Jahren in Euskirchen die Fahrerlaubnis nach wiederholten verkehrsrechtlichen Verstößen entzogen. Daraufhin erwarb Kremer 1999 eine Fahrerlaubnis in Belgien. Seitdem stand er insgesamt fünf Mal wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht, zuletzt in München. Das dortige Oberlandesgericht forderte deshalb eine Vorab-Entscheidung vom EuGH. Voraussetzung für die Gültigkeit von EU-Führerscheinen ist gemäß EuGH, dass es im Inland keine Sperrfrist zum Erlangen des Führerscheins gibt. Auch das Überprüfen der Fahreignung nach Entzug der Fahrerlaubnis - in Deutschland ist dies die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) - ist für eine Neuerteilung nicht erforderlich, so die EU-Richter (Rechtssache C-340/05, veröffentlicht am 14.11.2006). "Wir sind nicht erfreut über die erneute Entscheidung gegen uns", sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. "Wir hoffen, dass in dem anhängigen vierten EU-Verfahren im Mai 2007 endlich der Rechtsmissbrauch durch den Führerschein-Tourismus beendet sein wird." Verkehrsanwälte befürchten mit der Kremer-Entscheidung ein Ansteigen des Führerschein-Tourismus nach Tschechien und Polen. Die Links zum EuGH Urteil Kremer und zum Gerichtshof der europäischen Union finden Sie nachfolgend unter den Punkten (18) und (11) Siehe auch hier: EuGH Urteil im Fall Halbritter |
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MPU kann weiterhin umgangen werden.
Das erläuterte die Führerscheinbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Sofern die Sperrfrist abgelaufen ist, müsse die Führerscheinstelle einen im EU-Ausland gemachten Schein auch ohne Vorliegen eines Fahrtauglichkeitsgutachtens anerkennen, sagt Jochen Dörrbecker, Fachbereichsleiter im Homberger Kreishaus. Die Kraftfahrereignung werde in dem Land geprüft, das den Führerschein ausstellt. Und da jedes Land beim Führerscheinrecht souverän sei, könne Deutschland da gar nichts machen. "Wir können diese Voraussetzungen von hier aus nicht überprüfen und dürfen dies auch nicht von einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen." - BGH Entscheidung
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11.09.2008, BGH entscheidet
1. BGH verneint im konkreten Fall Schadensersatzforderungen.
2. Behörden dürfen nicht von sich aus mit dem Ziel, die Anerkennung eines EU-Führerscheins zu versagen, eigene Ermittlungen anstellen, ob der betreffende Führerscheininhaber in dem Mitgliedstaat, in dem er die Fahrerlaubnis erworben hat, einen Wohnsitz hatte.
Link zur BGH Entscheidung, Pkt. (07) im Linkverzeichnis - DE Fahrerlaubnis VO
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Die nichtamtlichen Inhalte der Deutschen Fahrerlaubnis Verordnung finden Sie bei verkehrsportal.de
Link zum verkehrsportal.de, Pkt. (22) im Linkverzeichnis - 3. EU Richtlinie
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Einheitlicher Europäischer Führerschein ab 2013 Der europäische Führerschein soll ab 2013 Realität werden. Ein einheitliches Modell im Kreditkartenformat wird dabei die etwa 110 derzeit gültigen Modelle ersetzen.
Die Gültigkeit des zukünftigen europäischen Führerscheins wird im gesamten EU-Gebiet auf 10 Jahre beschränkt sein. Es steht den Mitgliedstaaten frei, vor der behördlichen Erneuerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Quelle: Link zum Europa Newsletter, Pkt. (08) im Linkverzeichnis